Ist Psychotherapie etwas für mich?
Bestimmt haben Sie einige Fragen zur Psychotherapie im Allgemeinen oder konkret zu den Möglichkeiten unserer Zusammenarbeit.
All dies erfahren Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch bei mir in der Praxis. Melden Sie sich gerne bei mir! Hilfreiche Informationen vorab und die Rahmenbedingungen erfahren Sie in Folge.
Wir lernen uns kennen - in einem Erstgespräch
Die Beziehung zwischen der Klient:in und der Psychotherape:in ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Ziel des Erstgesprächs ist es, uns kennenzulernen, einen Einblick in meine
Arbeitsweise zu erhalten und festzustellen, ob Sie mit mir arbeiten möchten. Dabei besprechen wir Ihr Anliegen, das mögliche Therapieziel, Ablauf und Kosten, sowie alle Fragen, die Sie und ich haben.
Die Rahmenbedingungen - in aller Kürze
Ich bin ausgebildet im Therapieverfahren der Personzentrierten Psychotherapie und arbeite im Einzelsetting, d.h. mit jeweils einer Person.
Sitzungen finden üblicherweise 1x pro Woche statt. Mein Honorar beträgt € 60 pro Einheit zu 50 Minuten; das Erstgespräch ist kostenlos und dauert bis zu 40 Minuten.
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich in der letzten Phase der gesetzlich geregelten Ausbildung. In dieser Phase werden Ausschnitte meiner Arbeit von besonders erfahrenen Supervisor:innen zur Qualitätssicherung überprüft.
Eine Verrechnung an bzw. Bezuschussung durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen 24h davor abzusagen, sonst muss er in Rechnung gestellt werden.
Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in (§ 15 PthG).
Häufig gestellte Fragen
Bei welchen Problemen hilft mir eine Psychotherapie?
- Bei Ängsten, die Ihre Lebensqualität einschränken
- Bei belastenden Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
- Bei Depressionen
- Bei Süchten wie z. B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen
- Bei psychosomatischen Erkrankungen
- Bei funktionellen Störungen (körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben)
- Bei belastenden Lebenssituationen und Lebenskrisen
- Bei Problemen und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie
Was bringt mir eine Psychotherapie?
Ziel einer Psychotherapie ist es, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, störende Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern. Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung darstellt und ob auch andere Berufsgruppen, wie z. B. Ärzt:innen oder klinische Psycholog:innen, konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs geklärt.
Gibt es eine wichtige Voraussetzung für Psychotherapie?
Eine wichtige Voraussetzung für eine Psychotherapie ist Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen.
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren*. Sie geht davon aus, dass Körper und Seele eine Einheit sind. Krankheiten, Symptome oder Leidenszustände sind demnach entweder Ursache oder Ausdruck von seelischem Ungleichgewicht.
* Psychotherapiegesetzt BGBl. I Nr. 98/2001 § 1. (1) Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewußte und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.
Wer darf Psychotherapie anbieten?
Die Ausübung von Psychotherapie ist seit 1991 gesetzlich geregelt (Psychotherapiegesetz, BGBl 1990/361) und unterliegt den Bestimmungen des Gesundheitsministeriums.
Psychotherapie besteht im Gesundheitsbereich gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z. B. medizinische oder klinisch-psychologische Behandlung.
Kann ich mich darauf verlassen, dass nichts Gesagtes nach Außen dringt?
Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in (§ 15 PthG)
Was bedeutet "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision"?
Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision sind per Gesetz berufsberechtigt und befinden sich im letzten Teil einer langjährigen Ausbildung. In dieser Phase werden Ausschnitte der therapeutischen Arbeit von besonders erfahrenen Supervisor:innen im Sinne der Qualitätssicherung geprüft.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer einer Psychotherapie ist nicht vorgegeben. Sie hängt von der jeweils zugrunde liegenden Problematik, dem Therapieziel, der Methode und manchmal leider auch von der Kostenfrage ab.
Melden Sie sich bei mir!
Ich freue mich auf Sie.
Quellen: Sozialministerium, ÖBVP