Der erste Schritt in eine Psychotherapie wirft oft Fragen auf. Nachfolgend finden Sie einen Überblick darüber, wie der Ablauf gestaltet ist – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur möglichen Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung.
Ablauf & Kosten
1. Kontaktaufnahme
Nehmen Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Kontakt mit mir auf. Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
2. Kostenloses Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert etwa 40 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.
Es bietet Raum, Ihr Anliegen in Ruhe zu schildern und erste Fragen zu klären. Gleichzeitig lernen wir einander kennen und überlegen gemeinsam, ob eine psychotherapeutische Zusammenarbeit für Sie stimmig ist. Selbstverständlich entscheiden Sie anschließend in aller Ruhe, ob Sie eine Therapie beginnen möchten.
3. Beginn der Psychotherapie
Entscheiden wir uns für eine gemeinsame Zusammenarbeit, finden die Therapieeinheiten in der Regel einmal pro Woche statt.
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Das Honorar beträgt € 110 pro Einheit.
4. Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung
Liegt eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert vor, können Sie – abhängig von Ihrem Krankenversicherungsträger – einen Kostenzuschuss (Teilrefundierung) beantragen:
- Vor der 2. Therapieeinheit lassen Sie das Formular über die ärztliche Untersuchung von einer Ärzt:in bestätigen. Die Untersuchung dient dazu, mögliche körperliche Ursachen Ihrer Beschwerden auszuschließen.
- Nach Bezahlung der Honorarnote reichen Sie diese gemeinsam mit dem Formular – je nach Vorgaben Ihres Krankenversicherungsträgers – bei Ihrer Krankenversicherung ein.
- Der Kostenzuschuss wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen.
- Ab der 11. Therapieeinheit kann – abhängig vom jeweiligen Krankenversicherungsträger – eine weitere Bewilligung erforderlich sein.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Antragsverfahren.
5. Terminabsage
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die vereinbarte Therapieeinheit in Rechnung gestellt.
6. Verschwiegenheit
Psychotherapeut unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz 2024). Alles, was Sie in der Therapie besprechen, wird vertraulich behandelt. Diese Verschwiegenheit bildet eine wesentliche Grundlage für eine vertrauensvolle und geschützte psychotherapeutische Zusammenarbeit.
Kontaktieren Sie mich, ich freue mich auf Sie.
Quellen: Sozialministerium, ÖBVP