Ist Psychotherapie für mich passend?
Vielleicht haben Sie Fragen zur Psychotherapie im Allgemeinen oder dazu, ob eine Zusammenarbeit für Sie in Ihrer aktuellen Situation hilfreich sein könnte.
In einem Erstgespräch nehmen wir uns Zeit Ihr Anliegen in Ruhe zu klären und ein erstes Verständnis zu entwickeln. Dieses ist unverbindlich.
Weitere Informationen und Rahmenbedingungen finden Sie im Folgenden.
Angebot & Kosten
Psychotherapeutisches Angebot
Ich bin zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie gemäß § 6 Psychotherapiegesetz 2024 berechtigt und in Personzentrierter Psychotherapie (Humanistische Therapie) für die Arbeit mit Erwachsenen ausgebildet.
Die Psychotherapie findet im Einzelsetting statt, das heißt in persönlichen Gesprächen zwischen Ihnen und mir. Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt.
Mein Honorar beträgt € 110 pro Therapieeinheit. Das Erstgespräch ist unverbindlich, kostenlos und dauert etwa 40 Minuten.
Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung
Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung mit Krankheitswert kann je nach Krankenversicherungsträger ein Kostenzuschuss zur Psychotherapie beantragt werden.
Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Untersuchung vor der zweiten Therapieeinheit. Die ärztliche Bestätigung ist bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen.
Nach Bezahlung der Honorarnote können Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.
Ab der 11. Therapieeinheit kann – abhängig vom jeweiligen Versicherungsträger – eine weitere Bewilligung erforderlich sein.
Über die aktuellen Voraussetzungen und die Höhe des Kostenzuschusses informieren die jeweiligen Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA) sowie gegebenenfalls Ihre private Zusatzkrankenversicherung.
Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen zum Antragsverfahren.
Terminabsage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls wird die Einheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Psychotherapeut:innen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 Psychotherapiegesetz 2024). Sie dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie wesentlichen Vertrauensbeziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in.
Häufig gestellte Fragen
Wann Psychotherapie hilfreich sein kann
Was bringt mir eine Psychotherapie?
Gibt es eine wichtige Voraussetzung für Psychotherapie?
Was ist Psychotherapie?
Wer darf Psychotherapie anbieten?
Kann ich mich darauf verlassen, dass nichts Gesagtes nach Außen dringt?
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Für welche Altersgruppe/n bieten Sie Psychotherapie an?
Melden Sie sich bei mir, ich freue mich auf Sie.
Quellen: Sozialministerium, ÖBVP